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10 Fakten, die Sie über Ihre Scheidung wissen sollten

Eine Scheidung ist für die meisten Menschen eine Ausnahmesituation – emotional aber auch weil soviele offene Fragen zu klären sind. Viele Betroffene wissen zunächst nicht, welche Schritte notwendig sind und welche rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen daraus folgen. Mit diesen 10 Fakten möchten wir Ihnen einen Überblick geben, damit Sie gut vorbereitet sind.

1. Ohne Anwalt geht es nicht

In Deutschland gilt vor dem Familiengericht Anwaltszwang. Das bedeutet: Der Scheidungsantrag kann nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Die Gegenseite benötigt nicht zwingend einen eigenen Anwalt, solange keine eigenen Anträge gestellt werden. Sobald aber Streit über Folgesachen entsteht, ist anwaltliche Vertretung auf beiden Seiten praktisch unvermeidbar.

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2. Das Familiengericht entscheidet

Die Ehe wird nicht durch einen Notar oder eine Behörde, sondern ausschließlich durch das Familiengericht geschieden. Rechtskräftig beendet ist die Ehe erst wenn der gerichtliche Scheidungsbeschluss (früher Urteil) rechtskräftig ist, also keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können.

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3. Zerrüttungsprinzip statt Schuldfrage

Früher musste nachgewiesen werden, wer „schuld“ am Scheitern der Ehe war. Heute gilt das Zerrüttungsprinzip: Entscheidend ist für den Richter, ob die Ehe gescheitert iat.Das ist in der Regel der Fall, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen. Weigert sich ein Ehepartner, wird nach spätestens drei Jahren Trennung unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist. Ansonsten muss man zur Zerrüttung einige Tatsachen vortragen, die das für das Gericht deutlich machen. Das kann  z.B. die Kommunikation betreffen oder den fehlenden Kontakt oder auch die Zuwendung zu einem anderen Partner oder einer anderen Partnerin.

4. Kosten der Scheidung

Die Kosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammen. Grundlage ist der sogenannte Verfahrenswert, der sich nach Einkommen und Vermögen beider Ehegatten richtet. Der Mindestwert beträgt 3.000 €, in der Praxis ist er meist höher. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.

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5. Scheidungsfolgen – mehr als „nur“ das Ende der Ehe

Mit der Scheidung sind häufig weitere Punkte zu klären, die man Scheidungsfolgen nennt:

  • Unterhalt: Kindes- und ggf. Ehegattenunterhalt.
  • Sorgerecht und Umgangsrecht: Wer entscheidet über wesentliche Angelegenheiten des Kindes und wie werden Umgangszeiten geregelt?
  • Zugewinnausgleich: Ausgleich der während der Ehe erzielten Vermögenszuwächse.
  • Versorgungsausgleich: Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (wird vom Gericht automatisch durchgeführt).
  • Ehewohnung und Hausrat: Wer darf in der Wohnung bleiben? Wie werden Möbel und Haushaltsgegenstände aufgeteilt?

Diese Fragen können im sogenannten Scheidungsverbund gemeinsam mit der Scheidung geregelt werden, manchmal ist aber ein isoliertes Verfahren die taktisch bessere Wahl. Hier sollten Sie sich beraten lassen.

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6. Das Trennungsjahr als Voraussetzung

Die Scheidung nach einem Jahr Trennung ist der gesetzliche Regelfall. Das bedeutet: Sie müssen mindestens ein Jahr getrennt leben, also keine gemeinsame Haushaltsführung mehr haben und keine Versorgungsleistungen für den Ehepartner mehr erbringen. Einfacher ausgedrückt: Trennung von Tisch und Bett. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei Gewaltdelikten gegen den Partner – kann eine Scheidung auch ohne Ablauf des Trennungsjahres erfolgen (sogenannte Härtefallscheidung).

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7. Steuerklassen ändern sich

In dem Veranlagungszeitraum, in dem die Trennung erfolgt, können Ehegatten in der Regel noch die gemeinsame Steuerklassenkombination (z. B. III/V oder IV/IV) beibehalten. Ab dem 1. Januar des Folgejahres sind sie verpflichtet, in die Steuerklasse I (oder II für Alleinerziehende) zu wechseln. Das hat auch Auswirkungen auf den Unterhalt.

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8. Unterhaltspflichten schon ab Trennung

Bereits mit der Trennung entstehen finanzielle Ansprüche: Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte kann unter Umständen Trennungsunterhalt verlangen. Dieser Anspruch soll sicherstellen, dass der bisherige Lebensstandard soweit wie möglich gewahrt bleibt. Zusätzlich sind natürlich auch Kindesunterhaltsansprüche zu berücksichtigen.

9. Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Viele glauben, ein Ehevertrag müsse vor der Hochzeit geschlossen werden. Tatsächlich können Sie auch während der Ehe oder sogar in der Trennung Vereinbarungen über Unterhalt, Zugewinn oder Vermögen treffen. Damit diese wirksam ist, muss sie in der Regel notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert werden.

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10. Versorgungsausgleich – oft automatisch

Der Versorgungsausgleich gehört zu den wichtigsten Folgen einer Scheidung. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehegatten geteilt. Das Familiengericht führt diesen Ausgleich von Amts wegen durch. Er wird also automatisch vorgenommen, es sei denn, die Ehegatten haben wirksam etwas anderes vereinbart oder die Ehe war sehr kurz.  

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Fazit

Eine Scheidung ist komplexer, als viele denken – es geht nicht nur um das Ende der Ehe, sondern auch um zahlreiche rechtliche und finanzielle Fragen, die Auswirkungen auf die Zukunft der Parteien haben. Wer gut informiert ist, kann die eigenen Interessen besser wahren, Fehler vermeiden und ein tragfähiges Fundament für die Zukunft bauen.  

Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei mit Erfahrung und Empathie zur Seite und begleitet Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren.

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