Schnelle Scheidung: So kommen Sie zügig und stressfrei zum Scheidungstermin

Eine schnelle Scheidung wünschen sich viele Paare, die ihre Beziehung beendet haben. Doch was ist eigentlich eine schnelle Scheidung? Und wie kann man sie rechtlich sicher umsetzen, ohne sich in Streitigkeiten zu verlieren? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur schnellen Scheidung: von den Voraussetzungen bis hin zu praktischen Tipps, wie Sie Zeit, Geld und Nerven sparen. Wir zeigen, worauf es ankommt und wie Sie eine einvernehmliche und faire Lösung erreichen können. Denn gerade bei der Scheidung gilt: Je schneller, desto besser – das funktioniert, wenn beide Partner an einem Strang ziehen.

Was bedeutet eine schnelle Scheidung überhaupt?

Eine schnelle Scheidung ist kein spezielles Verfahren vor Gericht. Vielmehr meint der Begriff, dass das Scheidungsverfahren so zügig und unkompliziert wie möglich ablaufen soll. Das funktioniert am besten, wenn beide Ehepartner eine einvernehmliche Scheidung anstreben und sich über alle wichtigen Fragen (z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich) einig sind.

Fachanwaltstipp:

„Eine schnelle Scheidung lebt von Einigkeit – wenn beide Ehepartner kooperieren und lösungsorientiert zusammenarbeiten, kann das Verfahren oft in wenigen Monaten abgeschlossen sein.“

Voraussetzungen für eine schnelle Scheidung

Damit eine schnelle Scheidung gelingen kann, müssen einige rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

Trennungsjahr einhalten

Nach deutschem Familienrecht ist vor der Scheidung grundsätzlich ein Trennungsjahr erforderlich (§ 1566 BGB). Das bedeutet, dass die Ehepartner mindestens zwölf Monate getrennt leben müssen. „Getrenntleben von Tisch und Bett“.

Fachanwaltstipp:

Auch in derselben Wohnung kann man bereits getrennt leben, wenn einige Voraussetzungen gegeben sind. Wir informieren Sie gerne.

Einvernehmliche Scheidung spart Zeit

Besonders schnell geht es, wenn beide Partner den Scheidungsantrag unterstützen und keine großen Streitpunkte mehr bestehen. Dann spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung. Diese kann in vielen Fällen schon nach wenigen Monaten abgeschlossen sein.

Schnelle Scheidung – Schritt für Schritt erklärt

1. Trennungsjahr dokumentieren

Das Gericht prüft, ob das Trennungsjahr eingehalten wurde. Dabei können Sie verschiedene Nachweise vorlegen, zum Beispiel:

  • Getrennte Konten
  • Getrennte Haushaltsführung
  • Bestätigung der Trennungsberatung und damit der Trennung durch einen Anwalt 
Fachanwaltstipp:

Wenn beide Partner bestätigen, dass sie seit dem Tag x getrennt leben, ist das in der Regel völlig ausreichend.

2. Scheidungsantrag einreichen

Der Scheidungsantrag wird beim Familiengericht eingereicht. Dafür muss mindestens ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht kann hier oft entscheidend helfen, um das Verfahren reibungslos zu gestalten.

Wichtig für Sie: Ein Anwalt vertritt immer nur eine Partei. Das ist gesetzlich so vorgesehen. Für eine schnelle und kostengünstige Scheidung ist das aber auch ausreichend. Wenn Sie sich grundsätzlich einig sind funktioniert das sehr gut. In anderen Fällen macht es Sinn mit einem Kollegen zusammenzuarbeiten, der ebenfalls an einer fairen und kooperativen Lösung interessiert ist. Dann kommt sogar eine Zeitersparnis durch Rechtmittelverzicht in Betracht, die mit einem Anwalt nicht funktioniert, allerdings ist es natürlich teurer mit zwei Anwälten.

3. Versorgungsausgleich regeln

Bei der Scheidung wird auch der Versorgungsausgleich geprüft – also der Ausgleich von Rentenansprüchen. Das ist Pflicht, kann aber oft zügig geklärt werden, wenn beide Partner die Unterlagen schnell einreichen und vorab eine Kontenklärung bei ihrer jeweiligen Rentenversicherung anstoßen.

4. Gerichtstermin abwarten

Das Familiengericht bestimmt dann einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert dieser Termin meist nur wenige Minuten.

Serviceversprechen:

Wir bereiten Sie sorgfältig auf den Termin vor und sind während des Termin immer für Sie da. Sie können also völlig entspannt in den Scheidungstermin gehen.

Wie lange dauert eine schnelle Scheidung?

Die Dauer einer schnellen Scheidung hängt stark davon ab, wie gut beide Partner zusammenarbeiten.

  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung liegt die Dauer oft nur zwischen 4 und 8 Monaten.
  • Kommt es zu Streitigkeiten, kann sich das Verfahren deutlich verlängern.
Beispiel:
  • Beispiel Paar Müller: Die Eheleute Müller haben sich im Januar 2024 getrennt. Schon im Februar 2025 reichte Frau Müller mit Unterstützung eines Anwalts den Scheidungsantrag ein. Weil alle Unterlagen vollständig waren und beide Partner kooperierten, wurde die Scheidung im Juni 2025 ausgesprochen – also nur vier Monate nach Antragstellung.

Tipps für eine wirklich schnelle Scheidung

Damit es tatsächlich schnell und unkompliziert geht, hier einige Tipps aus der Praxis:

  • Frühzeitig alle Unterlagen zusammentragen – insbesondere Rentenversicherungsnachweise für den Versorgungsausgleich, ggf mit Kontenklärung.
  • Streit vermeiden – je weniger Konflikte, desto weniger Zeitverlust.
  • rechtzeitig einen Anwalt einschalten – ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht kennt die Stellschrauben, um das Verfahren zu beschleunigen.
  • Bei Unsicherheiten oder kleineren Differenzen kann ein erfahrener Fachanwalt und Mediator mit Ihnen eine tragfähige und einvernehmliche Lösung erarbeiten. So gestalten Sie Ihre Zukunft.

Was kostet eine schnelle Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung richten sich immer nach dem Verfahrenswert. Eine schnelle Scheidung ist meist (deutlich) günstiger, weil keine langen Streitverfahren entstehen.

Beispielrechnung:
  • Bei einem Verfahrenswert von 20.000 € liegen die Gerichtskosten bei ca. 800 € und die Anwaltskosten unter 2.200 € pro Partei.
  • Bei einer einvernehmlichen Lösung können beide Partner sogar einen gemeinsamen Anwalt beauftragen, was die Kosten nochmals senkt.

Gibt es eine „Blitzscheidung“ ohne Trennungsjahr?

Immer wieder taucht der Begriff „Blitzscheidung“ auf. Doch tatsächlich ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr nur in ganz wenigen Ausnahmefällen möglich:

  • Wenn ein sogenannter „Härtefall“ vorliegt, z. B. Gewalt in der Ehe. 
  • Dann kann das Gericht das Trennungsjahr verkürzen oder ganz entfallen lassen.

Für die meisten Paare bleibt es aber dabei: Ohne Trennungsjahr keine Scheidung. Aber auch hier gilt: Lassen Sie sich individuell und von einem Fachanwalt oder einem spezialisierten Anwalt beraten -das hilft häufig mehr, als der Rat aus dem Internet oder die Erfahrung des Bruders des Bekannten ihrer zweitbesten Freundin.

Fazit: Eine schnelle Scheidung ist möglich!

Eine schnelle Scheidung ist keine Zauberei – sie lebt von guter Vorbereitung, Einvernehmen und klaren Regelungen. Mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite können Sie das Verfahren gezielt vorantreiben und so oft in wenigen Monaten die Ehe beenden.

Wichtig:

Das Trennungsjahr ist Pflicht, aber alles andere lässt sich gut steuern!

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer schnellen Scheidung brauchen, beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in unserer Kanzlei – damit Sie zügig und stressfrei den nächsten Lebensabschnitt beginnen können!

Wir stehen gerne an Ihrer Seite.

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